I. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma ELELKTROTECHNIK BECK und Ihren Kunden. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wir durch uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von längstens 3 Monaten. Bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung oder Bestellung ist der Kunde 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Entweder durch Beginn der Bauausführung, Lieferung oder Auftragsbestätigung kommt durch uns ein Vertrag zustande. Alle von unseren Geschäftsbedingungen oder vertraglichen Vereinbarungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Werkleistungen der Firma ELEKTROTECHNIK BECK werden grundsätzliche nach Regie und Einheitspreisen nach der aktuellen Preisliste der Firma ELEKTROTECHNIK BECK berechnet, sofern keine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise für verwendetes Material oder Geräte, bzw. separat gekaufte Geräte richten Sich grundsätzlich nach den Preislisten des Herstellers für den Endkunden. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Nebenleistungen und sind in Ermangelung abweichender Vereinbarung bei Übergabe in bar zur Zahlung fällig, entsprechend anteilig bei Teillieferung. Andere Zahlungsarten werden nur nach spezieller Vereinbarung und unter Berechnung aller anfallenden Kosten akzeptiert. Fälligkeit tritt auch mit einem vergeblichen Anlieferungsversuch ein, sofern der Kunde hiervon Kenntnis hatte und seine Verhinderung nicht rechtzeitig angezeigt hat. Im Falle eines Mangels der Werkleistung oder Kaufsache hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht, jedoch nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ist berechtigt, jederzeit Abschlagszahlungen in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Ab Zugang der Rechnung sind die Rechnungen innerhalb 7 Tagen zahlbar. Die Höhe der Abschlagsrechnung richtet sich nach den bereits erbrachten Leistungen.
2.2 Bei Nebenleistungen handelt es sich insbesondere um folgende: Zusätzliche Planungsleistungen, Erfüllung besonderer Auflagen der Baugenehmigungsbehörden, besondere Kosten der Baustelleneinrichtung, Kosten für Baustrom, Kosten der Sicherung der Baustelle, sämtliche Energie- und Versorgungsleistungen für die Baumaßnahme wie: Strom, Wasser, usw., Müllbeseitigungs- und Entsorgungskosen, Gerätevorhaltekosten, Zusatzkosten für unvorhersehbare Ereignisse, wie besondere Schutzmaßnahmen bei unvorhersehbaren Beschaffenheiten der Vorgewerke, Unwetter- und Wassereinbrüche, zusätzliche Auflagen der Behörden, wie zusätzlicher Schallschutz, usw., spezielle Absicherungsmaßnahmen der Baustelle, usw..
Bei Überschreitung fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 1,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz.
2.3 Gegenforderungen können vom Kunden nur aufgerechnet werden, wenn diese unbestritten oder anerkannt oder tituliert sind.
III. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe von Geräten und Material auch im Rahmen der Werkleistung auf den Kunden über. Für den Fall der Bestellung durch einen Unternehmer schon mit Auslieferung der Sache an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Person. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport bis in seine Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Transportes erfolgen kann.
3.2 Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen von kompletten, funktionstüchtigen Einzelstücken berechtigt.
3.3 Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat er dies vorab nicht unverzüglich mitgeteilt, so ist die Firma ELEKTROTECHNIK BECK berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für evtl. weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten gem. den Sätzen in Ziffern 7.3/7.4 zu verlangen.
IV. Lieferfrist
4.1 Fertigstellungstermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart ist.
Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich zugesagter Liefer-, oder Fertigstellungstermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Der Kunde hat für diesen Fall eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes der Firma ELEKTROTECHNIK BECK oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei der Firma ELEKTROTECHNIK BECK noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum.
Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK wird von ihrer Leistungspflicht in diesen Fällen befreit, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat die Firma ELEKTROTECHNIK BECK zur Erfüllung des Vertrages mit ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht die Firma ELEKTROTECHNIK BECK nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK hat den Kunden über diese Umstände unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen. Alle weiteren Ansprüche wegen Lieferungsverzuges gegen die Firma ELEKTROTECHNIK BECK sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit der Firma ELEKTROTECHNIK BECK beruhen.
4.2 Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK kann die Leistung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Für diesen Fall erfolgt die Leistung nur, sofern der Kunde vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ist berechtigt, dem Kunden angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristensetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde die bereits zum Vertragsabschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig oder fahrlässig verschwiegen hat.
V. Mitwirkungspflichten
5.1 Der Kunde haftet für seine Angaben: insbesondere alle Informationen zur Planung und Installation sowie für die Tauglichkeit der Installationsumgebung, insbesondere der Wände, Decken und Anschlüsse. Der Kunde trägt alle durch falsche Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und für die rechtzeitige Zurverfügungstellung der angegebenen Anschlüsse; insbesondere haftet der Kunde für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.
5.2 Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK haftet nicht für Schäden, die durch Beschädigungen von Leitungen und Rohren aller Art entstanden sind, über deren Verlauf seine Mitarbeiter nicht exakt und umfassend aufgeklärt worden sind. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK behält sich bei ihrer Bauausführung teilweise Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen vor, soweit die technische Änderung beim Kunden zu keinem Mehraufwand führt und unter Berücksichtigung seiner Interessen keine Qualitätsverschlechterung darstellt.
VI. Eigentumsvorbehalt und Vertragsrückritt
Alle Lieferungen der Firma ELEKTROTECHNIK BECK erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferten Geräte oder Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Geräte und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum der Firma ELEKTROTECHNIK BECK. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Kunden alle Sicherheiten insoweit herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma ELEKTROTECHNIK BECK.
Der Kunde tritt im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an die Firma ELEKTROTECHNIK BECK sicherungshalber ab. Bis auf jederzeit möglichen Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetrennten Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma ELEKTROTECHNIK BECK besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Geräte an Ort und Stelle zu Überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.
Alle Kosten einer notwendigen Rückholung der Geräte trägt der Kunde – dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.
VII. Vertragsrücktritt
7.1 Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß bestellten Geräte nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung oder Beginn der Werkleistung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolge dieses Absatzes enthält, dass er die Geräte nicht abnehmen oder die Werkleistung nicht abrufen werde, kann die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Als pauschalen Schadenersatz kann die Firma ELEKTROTECHNIK BECK 25 % des vereinbarten Preises ohne Abzug fordern. Dies gilt auch für den Fall des Vertragsrücktritts der Firma ELEKTROTECHNIK BECK nach 4.2.
7.2 Im Falle eines vom Kunden aus sonstigen Gründen veranlassten Vertragsrücktritts der Firma ELEKTROTECHNIK BECK , insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder im Fall des 4.2 oder sonstigen vom Kunden veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Geräte, hat die Firma ELEKTROTECHNIK BECK Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von pauschal 25 % der Auftragssumme. Für den Fall, dass Geräte zurückgenommen werden, gilt für Wertminderung ein zusätzlicher Betrag von 50 % des Preises des zurückgenommenen Gegenstandes, sofern die Geräte nicht älter als 6 Monate sind, eine Wertminderung von 70 % beim Alter von bis zu 1 Jahr und 90 % bei einem Alter von bis zu 2 Jahren und darüber hinaus.
7.3 Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK erhält für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z. B. Hin- und Rücktransport sowie Montagekosten, Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Fahrtkostenpauschale beträgt -,90 EURO pro km zzgl. MWSt., die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 40,00 EURO zzgl. MWSt.. Diese Kostensätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat.
7.4 Es ist sowohl der Firma ELEKTROTECHNIK BECK unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadenersatz, Aufwendungen und Wertminderung einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden der Firma ELEKTROTECHNIK BECK darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Kunde im Abnahmevertrag, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Pro Stellplatz und Tag betragen die anfallenden Lagerkosten 5,00 EURO.
VIII. Gewährleistung
Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK gewährleistet die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtgeräte, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Kunde selbst Unternehmer, so gilt für Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, für Gebrauchtgeräte wir die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchtgeräte sind insbesondere als solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben sind. An Gebäuden gilt für Werkleistungen eine Gewährleistung von 5 Jahren. Ist der Kunde Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Firma ELEKTROTECHNIK BECK auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden. Ist der Kunde Verbraucher, so hat der Kunde das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ist jedoch berechtigt, gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Insbesondere dann ist von einem unverhältnismäßigen Aufwand auszugehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit der Geräte uneingeschränkt gewährleistet ist. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg führen. Für diesen Fall stehen dem Kunden dann seine gesetzlich vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigt ist.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Firma ELEKTROTECHNIK B ECK haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Firma ELEKTROTECHNIK BECK nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verhalten beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sollten dann Schadenersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese 1 Jahr nach Übergabe der Geräte. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel in nachvollziehbarer Form unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt. Hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit der Nachbesserungsfrist sin die Schwierigkeiten der Firma ELEKTROTECHNIK BECK hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihres Lieferanten zu berücksichtigen. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilleistungen. Meldet der Kunde dem Verkäufer einen Mangel, der kleiner ist, oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde der Firma ELEKTROTECHNIK BECK für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.
IX. Haftung
Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober oder leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für alle sonstigen Schäden aus vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs-, bzw. Verrichtungsgehilfen.
Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK haftet bei deliktischen Ansprüchen nicht bei sorgfältiger Auswahl ihrer Verrichtungsgehilfen. Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK haftet nicht für mündlich erteilte Auskunft oder Beratung, sofern sie dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erklärt hat.
Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
X. Datenschutz
10.1 Der Kunde ist einverstanden, dass in den Kaufvertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen Be-/Verarbeitung, bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden.
10.2 Die Firma ELEKTROTECHNIK BECK ist berechtigt, über den Kunden eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Dazu erteilt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung.
XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Biberach/Riß.
11.2 Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand immer der Hauptsitz der Firma ELEKTROTECHNIK BECK. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Stand: August 2024